Einführung des Bayrischen Kindergeldes

„Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft.

…Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Eltern bei passender Gelegenheit auf die Möglichkeiten der Beantragung des Krippengeldes hinweisen könnten.“ (312.Newsletter/ Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)

von Verwaltung

Zurück